UV-Arbeitskleidung - UV-Schutz bei der Arbeit
Wie schütze ich mich bei der Arbeit und wie komme ich an die Förderung?
Aktualisiert im März 2026
BG BAU Förderung auf einen Blick
Die BG BAU fördert für Mitgliedsunternehmen bestimmte Maßnahmen des individuellen Sonnen- und Hitzeschutzes mit 50 % der Anschaffungskosten. Für Funktions- und Warnschutzshirts mit UV-Schutz sind bis zu 30 € pro Stück möglich; Voraussetzung sind langärmlige Ausführungen mit UPF ≥ 30, bei Warnshirts zusätzlich EN ISO 20471 Klasse 2 oder 3.
UV-Schutz auf der Baustelle und bei Arbeiten an der frischen Luft bleibt ein gesundheitsrelevantes Thema. Denn rund 7 Millionen Menschen arbeiten in Deutschland regelmäßig oder überwiegend im Freien und sind dadurch der deutlich erhöhten Gefahr, an Hautkrebs zu erkranken, ausgesetzt. Daher werden bereits seit über 10 Jahren in Deutschland der weiße Hautkrebs und seine Vorstufen als Berufskrankheit anerkannt. Zu den besonders gefährdeten Berufsgruppen zählen vor allem die sogenannten Outdoor-Worker, die bei ihren vielfältigen Arbeiten im Freien häufig der Sonne ausgesetzt sind.
Laut Arbeitsschutzgesetz ist der Arbeitgeber verpflichtet, alle Maßnahmen zu ergreifen, um seine Mitarbeiter vor den schädlichen UV-Strahlen zu schützen. Dabei kommen ganz unterschiedliche Formen der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) bzw. UV-Schutzkleidung nach EN 13758-2 zum Einsatz – vom Kopfschutz über UV-Arbeitskleidung bis zum Hautschutz.
In diesem Blog werden wir darauf eingehen, welchen Beitrag die richtige UV-Arbeitskleidung leisten kann und welche Fördermöglichkeiten seitens der Berufsgenossenschaft (BG BAU) für UV-Schutzkleidung bestehen.
Inhalt
Arbeiten unter freiem Himmel: Gefahren durch UV-Strahlung
Welche Maßnahmen gegen UV-Strahlung muss ich ergreifen?
Der richtige Warnschutz für den Sommer
UV-Standard 801 und EN 13758: Wo sind die Unterschiede?
Was ist bei Hautschutz zu beachten und wer zahlt die Sonnencreme?
UV-Schutzkleidung für Frauen und die ideale Sommer-Arbeitshose
Arbeitsschutzprämie UV-Schutzkleidung: Was fördert die Berufsgenossenschaft?
UV-Schutzkleidung für Frauen
Vor allem Frauen standen früher häufig vor diesem Problem, weil es keine Schutzkleidung in Damenpassform gab. Das war vor allem im Bereich Warnschutz ein Problem, denn hier ist der Frauenanteil vergleichsweise hoch. Deswegen hat BP als einer der ersten Hersteller auch Warnschutzkleidung in Damenpassform entwickelt, die den selben UV-Standards entspricht wie die Herrenbekleidung.
Die richtige Sommer-Arbeitshose
Die richtige Sommer-Arbeitshose muss vielen Anforderungen gerecht werden. Zum einen soll die Arbeitshose leicht und atmungsaktiv sein, sprich das Gewebemix muss dementsprechend angepasst und das Gewebegewicht so gering wie möglich sein. Idealerweise handelt es sich um eine leichte Arbeitshose für den Sommer, die einen Belüftungsschlitz aufweist, so dass Luftzirkulation stattfindet und Feuchtigkeit abgeleitet wird.
Bewegungsfreiheit spielt auch bei der Sommer-Arbeitshose eine wichtige Rolle. Dieser wird häufig durch den Einsatz von Stretcheinsätzen ermöglicht. Der Träger/die Trägerin sollte sich darin bewegen können ohne eingeschränkt zu sein. Außerdem darf die UV-Schutzfunktion der Sommer-Arbeitshose nicht fehlen. Ein Beispiel für eine praktische Sommer-Arbeitshose ist die BP® Hybrid-Arbeitshose.
Arbeitsjacke im Sommer? Ja klar!
Wer denkt bei Sonnenschein und 30° Celsius schon an eine Jacke. Doch es gilt zu bedenken, dass eine Arbeitsjacke im Sommer aus mehreren Gründen angebracht ist. Zum einen ist es insbesondere morgens noch kühl. Eine Sommer-Arbeitsjacke aus leichtem Softshell oder Fleece ist gerade vormittags ein angenehmer Schutz. Aber auch an schattigen oder windigen Arbeitsplätzen und in Situationen, an denen Verdunstungskälte entsteht, ist eine Arbeitsjacke auch im Sommer ein guter Schutz. Alternativ kommen hier auch sehr häufig Arbeitswesten zum Einsatz.
Was fördert die BG BAU aktuell?
Die BG BAU ordnet UV-Schutzmaßnahmen nach dem TOP-Prinzip ein: zuerst technische, dann organisatorische, dann persönliche Maßnahmen. Zusätzlich fördert sie individuelle Maßnahmen, mit denen sich Beschäftigte im Sommer vor Gesundheitsschäden durch Sonne schützen können – und zwar in Form von finanziellen Zuschüssen.
Folgende Artikel fördert ide BG BAU aktuell:
- Funktionsshirts mit UV-Schutz
- Warnschutzshirts mit UV-Schutz
- Sonnenbrillen
- Kühlwesten / Kühlkleidung
- ausgewähltes Helmzubehör / Kopfbedeckungen nach Anforderungen
Pro Maßnahme werden bis zu 50 % der Anschaffungskosten übernommen. Es gelten aber einige Einschränkungen:
- Für Kühlwesten beträgt die Förderung maximal 100 € pro Stück.
- Für Funktionsshirts und Warnschutzshirts mit langen Ärmeln und UV-Schutz (UV-Schutzfaktor ≥ 30 entsprechend DIN EN 13758-1/2, UV-Standard 801, AS/NZS 4399:1996 oder AATCC TM 183-2000) beträgt die Förderung maximal 30 € pro Stück. Handelt es sich dabei um Warnshirts, müssen diese außerdem der Klasse 2 oder 3 gemäß EN ISO 20471 entsprechen.
- Förderfähig sind herstellerunabhängig langärmlige Funktions- und Warnschutzshirts mit UV-Schutz, sofern die BG-BAU-Anforderungen erfüllt sind. Bei Warnshirts ist zusätzlich EN ISO 20471 Klasse 2 oder 3 erforderlich. Passende BP-Modelle finden Sie unten.
- Für Sonnenbrillen (keine Schweißerschutzbrillen!) beträgt die Förderung maximal 20 € pro Stück.
Antragsteller für Kühlkleidung verpflichten sich, zu ihren Produkten einen kurzen Fragebogen zu beantworten. Mehr zu den Förderbedingungen findet ihr hier.
Prämie für UV-Schutzkleidung: Was muss ich machen?
Ihr wollt euch wirkungsvoll vor UV-Strahlung schützen und von der Förderung der BG BAU profitieren? Das geht ganz einfach. Ihr müsst nur Folgendes tun:
- Besorgt euch die förderungsfähigen Artikel. Förderungsfähige Warnshirts könnt ihr etwas weiter unten finden.
- Öffnet den digitalen Förderantrag der BG BAU hier.
- Füllt den Antrag aus, ladet die entsprechenden Rechnungen und Anlagen als PDF hoch und dann einfach versenden.
Bei weiteren Fragen zur Antragsstellung und zu den Fördermöglichkeiten wendet ihr euch am besten direkt an die BG BAU.
Fazit - UV-Schutz auf der Baustelle: So schützt du dich und kommst an die Förderung
Arbeiten im Freien bei schönem Wetter sind zwar angenehm, bergen jedoch auch Risiken. Die ultravioletten (UV-)Strahlen der Sonne können die Haut schädigen und das Hautkrebsrisiko erhöhen. Besonders betroffen sind Menschen, die regelmäßig oder überwiegend im Freien arbeiten.
Seit 2015 gilt weißer Hautkrebs in Deutschland als Berufskrankheit, und Outdoor-Worker gehören zu den gefährdeten Berufsgruppen. Das Arbeitsschutzgesetz verpflichtet Arbeitgeber, ihre Mitarbeiter vor schädlicher UV-Strahlung zu schützen. Hier kommen verschiedene Schutzmaßnahmen ins Spiel, von Kopfbedeckungen über geeignete Arbeitskleidung bis hin zu Hautschutz. Es ist jedoch wichtig zu wissen, dass keine Kleidung einen absoluten Schutz vor UV-Strahlen bietet. Deshalb ist es ratsam, zusätzlichen Sonnenschutz wie Sonnencreme zu verwenden.
Zudem gibt es verschiedene Normen für UV-Schutzkleidung, wie den UV Standard 801 und EN 13758. Diese Normen regeln, wie Textilien auf ihre UV-Schutzeigenschaften getestet werden. Berufliche Hautschutzmittel sind ebenfalls wichtig, vor allem solche mit einem Lichtschutzfaktor (LSF) von mindestens 30 bis 50. Die gute Nachricht ist, dass Arbeitgeber oft die Kosten für den Schutz ihrer Mitarbeiter übernehmen. In vielen Fällen liegt die Verantwortung für den Hautschutz bei den Arbeitgebern, und sie sollten entsprechende Maßnahmen wie Schutzkleidung und Cremes bereitstellen.
Für zusätzliche Unterstützung können Arbeitnehmer bei der Berufsgenossenschaft BG BAU finanzielle Zuschüsse beantragen. Diese können bis zu 50 % der Anschaffungskosten für UV-Schutzmaßnahmen abdecken. Der Antragsprozess ist online verfügbar und einfach durchzuführen.
Insgesamt ist der UV-Schutz auf der Baustelle ein ernstes Anliegen. Mit den richtigen Maßnahmen wie z.B. der Bereitstellung von UV-Schutzkleidung und der Unterstützung von Arbeitgebern sowie der BG BAU können Arbeitnehmer dazu beitragen, die Risiken der UV-Strahlung zu minimieren und ihre Gesundheit zu schützen. Bleibt sicher und sorgt gut für eure Haut!
FAQ: BG BAU Förderung für UV-Schutzkleidung
Wer kann die BG-BAU-Förderung für UV-Schutz beantragen?
Die Förderung richtet sich an Mitgliedsunternehmen der BG BAU. Ob ein Antrag gestellt werden kann, hängt von den jeweils aktuellen Förderbedingungen ab. Maßgeblich ist immer, dass die angeschafften Produkte die technischen Anforderungen der BG BAU erfüllen.
Welche UV-Schutz-Shirts sind förderfähig?
Förderfähig sind in der Regel langärmlige Funktionsshirts und Warnschutzshirts mit UV-Schutz, sofern sie die Anforderungen der BG BAU erfüllen. Dazu gehört insbesondere ein UV-Schutzfaktor von UPF ≥ 30. Bei Warnschutzshirts müssen zusätzlich die Vorgaben zur Warnschutzklasse eingehalten werden.
Muss UV-Schutzkleidung langärmlig sein?
Für die Förderung von UV-Schutz-Shirts verlangt die BG BAU grundsätzlich eine langärmlige Ausführung. Der Hintergrund ist einfach: Je mehr Haut zuverlässig bedeckt ist, desto besser ist der Schutz vor UV-Strahlung im Arbeitsalltag.
Reicht EN 13758 oder wird auch UV Standard 801 akzeptiert?
Entscheidend ist, dass die Kleidung einen nachgewiesenen UV-Schutz bietet und die BG-BAU-Anforderungen erfüllt. Als Nachweis kommen je nach Produkt und Auslobung anerkannte Standards wie DIN EN 13758 oder UV Standard 801 in Betracht. Maßgeblich bleibt immer die aktuelle Förderpraxis der BG BAU für das jeweilige Produkt.
Fördert die BG BAU nur bestimmte Marken?
Nein. Die BG BAU fördert nicht nur bestimmte Marken, sondern grundsätzlich Produkte, die die jeweils geltenden technischen Anforderungen erfüllen. Wichtig ist also nicht der Hersteller, sondern ob das Produkt die geforderten Kriterien für UV-Schutz und – falls relevant – Warnschutz erfüllt.
Quellen
BP® Schutzkleidung
BP® Schutzkleidung eignet sich sehr gut für Teamausstattungen, unter anderem wegen vieler Passformen, Farben und Styles für Damen und Herren, eines großen Größenspiegels sowie Individualisierungsmöglichkeiten wie Logo oder Namensstick.