PSA-Verordnung (EU) 2016/425 - Ein Leitfaden
Die am 20. April 2016 in Kraft getretene Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstung (PSA) gilt seit dem 21. April 2018. Sie löste die Richtlinie 89/686/EWG ab und ist EU-weit unmittelbar geltendes Recht. Die Verordnung bündelt alle Anforderungen, die für die Herstellung und Bereitstellung von PSA eingehalten werden müssen, und lässt dabei keinem einzelnen EU-Land mehr Spielraum für Interpretationen.
Der Anwendungsbereich der Verordnung hat sich im Vergleich zur alten Richtlinie nicht wesentlich verändert. Er umfasst weiterhin alle Geräte und Mittel, die entwickelt und hergestellt wurden, um Personen vor verschiedenen Risiken zu schützen. Weitere Infos zu den Risikokategorien 1 - 3 von Schutzausrüstung findest du in unserem Blog "Gefährdungsbeurteilung bei der PSA-Auswahl".
Wir möchten dir einen Überblick geben, was sich für Bereitsteller von persönlicher Schutzausrüstung ändert und wie wir als PSA-Hersteller mit dieser neuen Verordnung umgehen. Bitte beachte auch die neuen Geltungsbereiche und Produktkategorien der Verordnung: Zum Beispiel zählen nun auch Artikel wie Ofenhandschuhe als PSA und Ohrstöpsel werden der Produktkategorie III untergeordnet.