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Gefährdungsbeurteilung vor PSA-Auswahl

Warum vor der PSA-Auswahl eine Gefährdungsbeurteilung unabdingbar ist

Für uns als Hersteller von Arbeits- und Schutzkleidung nehmen Fragen des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit eine hohe Priorität ein. Von daher möchten wir an dieser Stelle einige wichtige Informationen zum Thema "Gefährdungsbeurteilung" und "Risikobeurteilung" geben.  

Vor Auswahl der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) ist vom Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, die zur Festlegung des geforderten Schutzniveaus der Bekleidung führt (siehe ArbSchG § 3, 4, 5). Darüber hinaus ist ein praxisorientierter Wasch-/Tragetest unabdingbar.

Vor der Gefährdungsbeurteilung: Beantworte die 4 "Ws"!

Im Vorfeld einer Gefährdungsbeurteilung sollte sich der Anwender die folgenden vier Fragen stellen: 

  • WER soll geschützt werden? 
  • WOVOR soll geschützt werden? 
  • WAS muss geschützt werden (z. B. Rumpf, Kopf, Hände)?
  • WANN soll geschützt werden (z. B. bei allen anfallenden Arbeiten)?

Die 7 Stufen der Risikobeurteilung

Die Risikobeurteilung erfolgt in mehreren Stufen:
  1. Vorbereiten der Gefährdungsbeurteilung 
  2. Ermitteln der Gefährdungen 
  3. Beurteilen der Gefährdungen 
  4. Festlegen konkreter Arbeitsschutzmaßnahmen
  5. Durchführen der Maßnahmen
  6. Überprüfen der Durchführung und der Wirksamkeit der Maßnahmen
  7. Fortschreiben der Gefährdungsbeurteilung

Was bedeutet TOP-Prinzip?

Das TOP-Prinzip ist essentiell für den Bereich Arbeitsschutz und Arbeitssicherheit. Gefahren müssen immer direkt an der Quelle beseitigt oder entschärft werden. Wo dies allein nicht zum Ziel führt, müssen ergänzende organisatorische und personenbezogene Maßnahmen – in dieser Reihenfolge – ergriffen werden: das TOP-Prinzip. 
  • T Technische Maßnahmen, z. B. Lichtschranken an beweglichen Maschinenteilen 
  • O Organisatorische Maßnahmen, z. B. Beschränkung der Arbeitszeit bei Arbeiten mit hoher körperlicher Belastung 
  • P Personenbezogene Maßnahmen, z. B. Benutzung Persönlicher Schutzausrüstungen, Schutzkleidung etc. 

Mit den Ergebnissen der Gefährdungsbeurteilung (welche Gefahren treten auf und welche Schutzwirkungen müssen durch die PSA erzielt werden?) kann die Festlegung der textilen PSA erfolgen. 

PSA-Verordnung (EU) 2016/425: Welche Bedingungen gelten für das Bereitstellen von PSA?

Die europäische PSA-Verordnung (EU) 2016/425 über persönliche Schutzausrüstung (PSA) gilt seit dem 21. April 2018. Sie löst die Richtlinie 89/686/EWG ab und ist EU-weit unmittelbar geltendes Recht.

Seitdem müssen sich alle EU-Länder an diese Verordnung halten, wenn es um die Herstellung und Bereitstellung von PSA geht. Die Verordnung (EU) 2016/425 regelt die Bedingungen für das Bereitstellen von PSA auf dem Markt und den freien Verkehr innerhalb der Europäischen Gemeinschaft. 

Darüber hinaus sind hier die grundlegenden Sicherheitsanforderungen formuliert, die PSA erfüllen müssen, damit sie die Gesundheit der Benutzerinnen und Benutzer schützen und deren Sicherheit gewährleisten. CE steht für „Conformité Européenne” und bedeutet so viel wie „Übereinstimmung mit EU-Vorgaben”.

Elektromonteur in Schutzkleidung vor Stromkästen.

Risikokategorien von Persönlichen Schutzausrüstungen

Jede PSA ist entsprechend den Risikokategorien nach Anhang I der PSA-Verordnung (EU) 2016/425 einzustufen. Die Kategorisierung wird nach dem Risiko vorgenommen, vor der eine PSA schützen soll.

Dabei werden folgende drei Kategorien unterschieden: 

  • Kategorie I: einfache PSA zum Schutz gegen minimale Gefahren (z. B. Wetterschutzkleidung). Diese PSA bedarf keiner Zertifizierung durch eine externe Prüfstelle und sie unterliegt keiner EU-Überwachung. 
  • Kategorie II: PSA zum Schutz vor mittleren Risiken (z. B. Warnschutzkleidung). Diese PSA ist durch eine externe Prüfstelle zertifiziert, unterliegt aber keiner EU-Überwachung. 
  • Kategorie III: komplexe PSA zum Schutz vor tödlichen Gefahren und irreversiblen Gesundheitsschäden (z. B. Hitze-, Störlichtbogen- und Chemikalienschutzkleidung). Diese PSA muss durch eine externe Prüfstelle zertifiziert werden und unterliegt einer EU-Überwachung. Artikel der PSA-Kategorie III tragen das CE-Zeichen mit einer vierstelligen Kenn-Nr. der Form „CE xxxx“. Diese weist die unabhängige Überwachungsstelle aus, welche die PSA-Kleidung regelmäßig auf Konformität mit den grundlegenden Anforderungen der geltenden Verordnung überprüft.

Noch Fragen?

Hast du noch Fragen, was den sicheren, normkonformen Einsatz von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA)  angeht? Dann nimm gerne Kontakt mit unseren Experten auf.

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