
Gefährdungsbeurteilung vor PSA-Auswahl
Warum vor der PSA-Auswahl eine Gefährdungsbeurteilung unabdingbar ist
Für uns als Hersteller von Arbeits- und Schutzkleidung nehmen Fragen des Arbeitsschutzes und der Arbeitssicherheit eine hohe Priorität ein. Von daher möchten wir an dieser Stelle einige wichtige Informationen zum Thema "Gefährdungsbeurteilung" und "Risikobewertung/Risikobeurteilung" geben.
Vor Auswahl der Persönlichen Schutzausrüstung (PSA) ist vom Arbeitgeber eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen, die zur Festlegung des geforderten Schutzniveaus der Bekleidung führt (siehe ArbSchG § 3, 4, 5). Darüber hinaus ist ein praxisorientierter Wasch-/Tragetest unabdingbar.
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Noch Fragen?
Hast du noch Fragen, was den sicheren, normkonformen Einsatz von Persönlicher Schutzausrüstung (PSA) angeht? Dann nimm gerne Kontakt mit unseren Experten auf.

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