7. Kosten & Verantwortung
Wer muss Warnschutzjacken bezahlen?
In der Regel ist der Arbeitgeber dafür verantwortlich, die erforderlichen Warnschutzjacken bereitzustellen und die Kosten zu tragen.
Das umfasst auch die fachgerechte Reinigung und Wartung der Jacken.
Dies gilt vor allem für Arbeitsplätze, an denen bestimmte Schutzkleidung gesetzlich vorgeschrieben ist oder aus der
Gefährdungsbeurteilung hervorgeht, dass Warnschutz nötig ist, um die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten zu gewährleisten.
Warnschutzjacken fallen häufig in diese Kategorie – zum Beispiel im Bau, Straßenbau, in der Energieversorgung, Logistik oder im Verkehrswesen.
Gilt das auch bei freiwilligem Tragen?
Möchte eine Arbeitnehmerin oder ein Arbeitnehmer freiwillig eine Warnschutzjacke bzw. Warnkleidung tragen, ohne dass dies gesetzlich
oder betrieblich gefordert ist, besteht diese Pflicht des Arbeitgebers in der Regel nicht.
Wer reinigt meine Warnschutzjacke?
Da es sich bei einer Warnschutzkleidung um Schutzkleidung handelt, ist hier ein fachmännischer Umgang gefragt. Warnschutzjacken sollten nicht zu Hause gewaschen werden, da sie oft spezielle Anforderungen erfüllen muss, um die Sicherheit und den Schutz der Träger/-innen zu gewährleisten.
Warnschutzjacken sind häufig mit schützenden Beschichtungen, Membranen oder Materialien ausgestattet, die bei unsachgemäßer Reinigung beschädigt werden könnten.
Spezialisierte Reinigungsverfahren und Waschmittel in Industriewäschereien wurden entwickelt, um die Integrität dieser Schutzeigenschaften zu erhalten. Zudem kann Schutzkleidung mit gefährlichen Substanzen oder Verunreinigungen in Kontakt gekommen sein, die beim Heimwaschen Risiken für die Gesundheit der Träger und ihrer Umgebung darstellen könnten. Durch das Waschen in spezialisierten Einrichtungen wird sichergestellt, dass die Schutzfunktionen der Kleidung intakt bleiben und die Sicherheit der Träger gewährleistet ist. Erfahre hier mehr über Waschbarkeit von Warnschutzkleidung.
Hinweis: Konkrete Regelungen können je nach Land, Branche und betrieblicher Vereinbarung abweichen.