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AGB

FÜR DEN VERKAUF VON WAREN GELTEN DIE VEREINBARTEN AGB

Ferner gelten folgende allgemeine Geschäftsbedingungen für den Händler-Online-Shop unter www.shop.bp-online.com


1 Geltungsbereich

1. Die Einheitsbedingungen gelten ausschließlich zwischen Kaufleuten. Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle mit der Bierbaum Proenen GmbH & Co. KG, im carré domstrasse, Domstraße 55-73, 50668 Köln, Deutschland (nachfolgend „BP“), geschlossenen Verträge betreffend den Erwerb von Waren über den Online-Shop shop.bp-online.com sowie deren Lieferung. BP ist für sämtliche Bestellungen über den Online-Shop shop.bp-online.com Ihr Vertragspartner. Die Abgabe von Waren erfolgt nur in handelsüblichen Mengen.

2. Für alle Lieferungen und Leistungen des Verkäufers gelten ausschließlich die nachstehenden Einheitsbedingungen der deutschen Bekleidungsindustrie. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Käufers erkennt der Verkäufer nicht an, es sei denn, der Verkäufer hätte ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn der Verkäufer die Leistungen in Kenntnis entgegenstehender oder von den vorliegenden Einheitsbedingungen abweichender Geschäftsbedingungen vorbehaltlos ausführt.


2 Erfüllungsort, Lieferung und Abnahme

1. Erfüllungsort für alle Leistungen aus dem Lieferungsvertrag ist der Ort der Handelsniederlassung des Verkäufers.

2. Die Lieferung der Ware erfolgt ab inländischem Werk. Diese Versandkosten trägt der Käufer. Der Käufer kann den Frachtführer bestimmen. Die Ware ist unversichert zu versenden. Ein Lieferavis kann vereinbart werden.

3. Verpackungskosten für Spezialverpackungen werden vom Käufer getragen.

4. Sortierte und bei Kombinationen verkaufsgerechte Teilsendungen müssen zeitnah erfolgen und sind vorher anzukündigen. Unsortierte sind nur mit Zustimmung des Käufers statthaft.

5. Wenn infolge des Verschuldens des Käufers die Abnahme nicht rechtzeitig erfolgt, so steht dem Verkäufer nach seiner Wahl das Recht zu, nach Setzung einer Nachfrist von 12 Tagen entweder eine Rückstandsrechnung auszustellen oder vom Vertrage zurückzutreten oder Schadensersatz zu verlangen.


3 Gerichtsstand

Gerichtsstand (auch für Wechsel- und Scheckklagen) ist nach Wahl des Klägers der Ort der Handelsniederlassung einer der Parteien. Der Kläger ist auch berechtigt, am Sitz der für den Verkäufer zuständigen Fach- oder Kartellorganisation zu klagen (Köln). Das zuerst angerufene Gericht ist zuständig.


4 Vertragsinhalt

1. Die Lieferung der Ware erfolgt zu bestimmten Terminen (Werktag oder eine bestimmte Kalenderwoche). Alle Verkäufe werden nur zu bestimmten Mengen, Artikeln, Qualitäten und festen Preisen abgeschlossen. Hieran sind beide Parteien gebunden. Kommissionsgeschäfte werden nicht getätigt.

2. Blockaufträge sind zulässig und müssen bei Vertragsabschluss befristet werden. Die Abnahmefrist darf höchstens 12 Monate betragen.


5 Unterbrechung der Lieferung

1. Bei höherer Gewalt, Arbeitskampfmaßnahmen und sonstigen unverschuldeten Betriebsstörungen, die länger als eine Woche gedauert haben oder voraussichtlich dauern, wird die Lieferungsfrist bzw. Abnahmefrist ohne weiteres um die Dauer der Behinderung, längstens jedoch um 5 Wochen, verlängert.

Die Verlängerung tritt nur ein, wenn der anderen Partei unverzüglich Kenntnis von dem Grund der Behinderung gegeben wird, sobald zu übersehen ist, dass die vorgenannte Frist nicht eingehalten werden kann.

2. Ist die Lieferung bzw. Abnahme in den in Ziff. 1 genannten Fällen nicht innerhalb der verlängerten Lieferungs- bzw. Abnahmefrist erfolgt, kann die andere Vertragspartei nach Ablauf einer zu setzenden Nachfrist von 12 Kalendertagen vom Vertrag zurücktreten.

3. Schadensersatzansprüche sind in den Fällen von Ziff. 1 ausgeschlossen, wenn die jeweilige Vertragspartei ihrer Obliegenheit gem. Ziff. 1 genügt hat.


6 Nachlieferungsfrist

1. Nach Ablauf der Lieferungsfrist wird ohne Erklärung eine Nachlieferungsfrist von 12 Kalendertagen in Lauf gesetzt. Nach Ablauf dieser Frist kann der Käufer durch schriftliche Erklärung vom Vertrag zurücktreten. Will der Käufer Schadensersatz statt der Leistung beanspruchen, muss er dem Verkäufer nach Ablauf der vereinbarten Lieferungsfrist schriftlich eine 4-Wochenfrist setzen. Die gesetzliche Regelungen über die Entbehrlichkeit der Fristsetzung (§ 281 Abs. 2, § 323 Abs. 2 BGB) bleiben ungerührt.

2. Für versandfertige Lagerware und NOS-Ware „Never-out-of-Stock“ beträgt die Nachlieferungsfrist 5 Werktage. Bei Nichtlieferung ist der Käufer unverzüglich zu informieren. Im übrigen gelten die Bestimmungen der Ziffer 1.

3. Vor Ablauf der Nachlieferungsfrist sind Ansprüche des Käufers wegen verspäteter Lieferung ausgeschlossen, soweit § 8 Ziff. 2 und 3 keine Anwendung finden.


7 Mängelrüge

1. Mängelrügen sind bei offenen Mängeln spätestens innerhalb von 12 Kalendertagen nach Empfang der Ware an den Verkäufer abzusenden. Versteckte Mängel hat der Käufer unverzüglich nach deren Entdeckung gegenüber dem Verkäufer zu rügen.

2. Nach Zuschnitt oder sonst begonnener Verarbeitung der gelieferten Ware ist jede Beanstandung offener Mängel ausgeschlossen.

3. Geringe, technisch nicht vermeidbare Abweichungen der Qualität, Farbe, Breite, des Gewichts, der Ausrüstung oder des Dessins stellen keinen Sachmangel dar. Dies gilt auch für handelsübliche Abweichungen, es sei denn, dass der Verkäufer eine mustergetreue Lieferung schriftlich erklärt hat.

4. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Käufer nach Wahl des Verkäufers das Recht auf Nachbesserung oder Lieferung mangelfreier Ersatzware innerhalb von 12 Kalendertagen nach Rückempfang der Ware. In diesem Fall trägt der Verkäufer die Frachtkosten. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, hat der Käufer nur das Recht, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten, sofern nicht § 8 Ziff. 2 und 3 Anwendung finden.

5. Bei Rückgabe der Kaufsache wegen eines Mangels muss das Unternehmen den für die Kaufsache gezahlten Preis erstatten, dies erfolgt, sobald der Verbraucher den Nachweis erbracht hat, dass er die Kaufsache zurückgesandt hat. Der Nachweis kann durch Vorlage eines Einlieferungsbelegs der Post oder eines anderen Transportunternehmens erfolgen. Hierbei trägt der Verkäufer die Kosten für die Rücksendung der Ware.

6. Liegt der Mangel der Kaufsache bereits beim Kauf vor, gilt das Gewährleistungsrecht ein ganzes Jahr.

7. Ist die Mängelrüge nicht fristgerecht erfolgt, gilt die Ware als genehmigt.


8 Schadensersatz

1. Schadensersatzansprüche des Käufers sind ausgeschlossen, sofern in diesen Bedingungen nichts Abweichendes geregelt ist.

2. Der Ausschluss in Ziff. 1 gilt nicht, soweit eine Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz, bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit von Inhabern, gesetzlichen Vertretern und leitenden Angestellten, bei Arglist, bei Nichteinhaltung einer übernommenen Garantie, bei der schuldhaften Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei der schuldhaften Verletzung wesentlicher Vertragspflichten besteht; wesentliche Vertragspflichten sind solche, deren Erfüllung den Vertrag prägen und auf die der Käufer vertrauen darf. Ein Schadensersatzanspruch wegen Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt, soweit kein anderer in Satz 1 genannter Fall vorliegt.

3. Eine Garantieerklärung muss dem Verbraucher auf einem dauerhaften Datenträger zur Verfügung gestellt werden. Die Garantie gilt neben den gesetzlichen Gewährleistungsrechten. Die Inanspruchnahme dieser Rechte ist unentgeltlich.

4. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit den vorstehenden Regelungen nicht verbunden.


9 Zahlung

1. Die Rechnung wird zum Tage der Lieferung bzw. der Bereitstellung der Ware ausgestellt. Ein Hinausschieben der Fälligkeit (Valutierung) ist grundsätzlich ausgeschlossen.

2. Rechnungen sind zahlbar:

  • innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung und Warenversand mit 3% Skonto per Lastschrift;
  •  innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsstellung und Warenversand mit 2% Skonto;
  • innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsstellung und Warenversand netto.

3. Werden anstelle von barem Geld, Scheck oder Überweisung vom Verkäufer Wechsel angenommen, so wird bei der Hereinnahme der Wechsel nach dem Nettoziel vom 31. Tage ab Rechnungsstellung und Warenversand ein Zuschlag von 1% der Wechselsumme berechnet.

Rechnungen ab

zu begleichen mit 3% Skonto per Lastschrift am
zu begleichen mit 2% Skonto per Überweisung am
zu begleichen netto per Überweisung am
1. - 10. eines Monats
15. des gleichen Monats
15. des gleichen Monats
5. des nächsten Monats
11. - 20. eines Monats
25. des gleichen Monats
25. des gleichen Monats
15. des nächsten Monats
21. - ult. eines Monats
5. des nächsten Monats
5. des nächsten Monats
25. des nächsten Monats

4. Statt der vorstehenden Regelung kann wie folgt reguliert werden, sofern sich der Käufer hieran mindestens 12 Monate bindet (siehe aufgeführte Tabelle). Für diese Regulierungsart gelten die Ziffern 1-3 entsprechend.

5. Abänderungen der Regulierungsweise sind 3 Monate vorher anzukündigen.

6. Zahlungen werden stets zur Begleichung der ältesten fälligen Schuldposten Zuzüglich der darauf aufgelaufenen Verzugszinsen verwendet.

7. Maßgeblich für die Rechtzeitigkeit der Zahlung ist die endgültige Gutschrift auf dem Konto des Verkäufers. Bei Banküberweisung gilt der Vortag der Gutschrift der Bank des Verkäufers als Tag der Abfertigung der Zahlung.


10 Zahlung nach Fälligkeit

1. Bei Zahlungen nach Fälligkeit werden Zinsen von 9 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz im Sinne von § 247 BGB berechnet. Im Übrigen findet § 288 BGB Anwendung.

2. Vor vollständiger Zahlung fälliger Rechnungsbeträge einschließlich Zinsen ist der Verkäufer zu keiner weiteren Lieferung aus irgendeinem laufenden Vertrag verpflichtet. Die Geltendmachung eines Verzugsschadens bleibt vorbehalten.

3. Bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse, wie z. B. drohender Zahlungsunfähigkeit oder Zahlungsverzug, kann der Verkäufer bei allen Lieferverträgen, die auf demselben rechtlichen Verhältnis beruhen, die ihm obliegende Leistung verweigern oder nach Setzung einer Nachfrist von 12 Kalendertagen von diesen Lieferverträgen zurücktreten. Im Übrigen gilt § 321 BGB. § 119 InsO bleibt unberührt.


11 Aufrechnung und Zurückbehaltung

1. Die Aufrechnung und Zurückbehaltung fälliger Rechnungsbeträge ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig, soweit es sich dabei nicht um Schadensersatzansprüche handelt, die in engem Zusammenhang zum Anspruch des Käufers auf mangelfreie Vertragserfüllung stehen.


12 Eigentumsvorbehalt

1. Die Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus Warenlieferungen aus der gesamten Geschäftsverbindung, einschließlich Nebenforderungen, Schadensersatzansprüchen und Einlösungen von Schecks und Wechseln, Eigentum des Verkäufers. Der Eigentumsvorbehalt bleibt auch dann bestehen, wenn einzelne Forderungen des Verkäufers in eine laufende Rechnung aufgenommen werden und der Saldo gezogen und anerkannt wird.

2. Wird die Vorbehaltsware vom Käufer zu einer neuen beweglichen Sache verbunden, vermischt oder verarbeitet, so erfolgt dies für den Verkäufer, ohne dass dieser hieraus verpflichtet wird. Durch die Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung erwirbt der Käufer nicht das Eigentum gem. §§ 947 ff BGB an der neuen Sache. Bei Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung mit nicht dem Verkäufer gehörenden Sachen erwirbt der Verkäufer Miteigentum an der neuen Sache nach dem Verhältnis des Fakturenwertes seiner Vorbehaltsware zum Gesamtwert.

3. Sofern in die Geschäftsabwicklung zwischen Verkäufer und Käufer eine zentralregulierende Stelle eingeschaltet ist, die das Delkredere übernimmt, überträgt der Verkäufer das Eigentum bei Versendung der Ware an die zentralregulierende Stelle mit der aufschiebenden Bedingung der Zahlung des Kaufpreises durch den Zentralregulierer. Der Käufer wird erst mit Zahlung durch den Zentralregulierer frei.

4. Der Käufer ist zur Weiterveräußerung oder zur Weiterverarbeitung nur unter der Berücksichtigung der nachfolgenden Bedingungen berechtigt.

 4a. Der Käufer darf die Vorbehaltsware nur im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb veräußern oder verarbeiten und sofern sich seine Vermögensverhältnisse nicht nachhaltig verschlechtern.

4b. Der Käufer tritt hiermit die Forderung mit allen Nebenrechten aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware – einschließlich etwaiger Saldoforderungen – an den Verkäufer ab. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an.

4c. Wurde die Ware verbunden, vermischt oder verarbeitet und hat der Verkäufer hieran in Höhe seines Fakturenwertes Miteigentum erlangt, steht ihm die Kaufpreisforderung anteilig zum Wert seiner Rechte an der Ware zu.

4d. Hat der Käufer die Forderung im Rahmen des echten Factorings verkauft, tritt der Käufer die an ihre Stelle tretende Forderung gegen den Factor an den Verkäufer ab und leitet seinen Verkaufserlös anteilig zum Wert der Rechte des Verkäufers an der Ware an den Verkäufer weiter. Der Käufer ist verpflichtet, dem Factor die Abtretung offenzulegen, wenn er mit der Begleichung einer Rechnung mehr als 10 Tage überfällig ist oder wenn sich seine Vermögensverhältnisse wesentlich verschlechtern. Der Verkäufer nimmt diese Abtretung an.

4e. Der Käufer ist ermächtigt, solange er seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, die abgetretenen Forderungen einzuziehen. Die Einzugsermächtigung erlischt bei Zahlungsverzug des Käufers oder bei wesentlicher Verschlechterung der Vermögensverhältnisse des Käufers. In diesem Falle wird der Verkäufer hiermit vom Käufer bevollmächtigt, die Abnehmer von der Abtretung zu unterrichten und die Forderungen selbst einzuziehen. Für die Geltendmachung der abgetretenen Forderungen muss der Käufer die notwendigen Auskünfte erteilen und die Überprüfung dieser Auskünfte gestatten. Insbesondere hat er dem Verkäufer auf Verlangen eine genaue Aufstellung der ihm zustehenden Forderungen mit Namen und Anschrift der Abnehmer, Höhe der einzelnen Forderungen, Rechnungsdatum usw. auszuhändigen.

5. Übersteigt der Wert der für den Verkäufer bestehenden Sicherheit dessen sämtliche Forderungen um mehr als 10%, so ist der Verkäufer auf Verlangen des Käufers insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach seiner Wahl verpflichtet.

6. Verpfändung oder Sicherungsübereignung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen ist der Verkäufer unter Angabe des Pfändungsgläubigers sofort zu unterrichten.

7. Nimmt der Verkäufer in Ausübung seines Eigentumsvorbehaltsrechts den Liefergegenstand zurück, so liegt darin nicht automatisch ein Rücktritt vom Vertrag vor. Der Verkäufer kann sich aus der zurückgenommenen Vorbehaltsware durch freihändigen Verkauf befriedigen.

8. Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware für den Verkäufer unentgeltlich. Er hat sie gegen die üblichen Gefahren wie z. B. Feuer, Diebstahl und Wasser im gebräuchlichen Umfang zu versichern. Der Käufer tritt hiermit seine Entschädigungsansprüche, die ihm aus Schäden der obengenannten Art gegen Versicherungsgesellschaften oder sonstige Ersatzverpflichtete zustehen, an den Verkäufer in Höhe des Fakturenwertes der Ware ab. Der Verkäufer nimmt die Abtretung an.

9. Sämtliche Forderungen sowie Rechte aus dem Eigentumsvorbehalt an allen in diesen Bedingungen festgelegten Sonderformen bleiben bis zur vollständigen Freistellung aus Eventualverbindlichkeiten (Scheck-Wechsel), die der Verkäufer im Interesse des Käufers eingegangen ist, bestehen. Dem Käufer ist es im Falle des Satzes 1 grundsätzlich gestattet, Factoring für seine Außenstände zu betreiben. Er hat jedoch vor Eingehen von Eventualverbindlichkeiten den Verkäufer darüber zu informieren.


13 Anwendbares Recht

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das Übereinkommen der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf vom 11.04.1980 wird ausgeschlossen.

Es gelten die Einheitsbedingungen der Bekleidungsindustrie in der jeweils Gültigen Fassung mit Änderungen bzw. Ergänzung im §9 Zahlung.


14 BESTELLUNG, VERTRAGSSCHLUSS

1. Die Präsentation der Ware im Online-Shop bp-online.com stellt kein bindendes Angebot im Rechtssinne dar.

2. Die Auswahl von Ware erfolgt dadurch, dass Sie zu einem ausgewählten Produkt die gewünschte Farbe, Größe und Anzahl angeben und sodann den Button „In den Warenkorb“ anklicken. Zur Auswahl weiterer Produkte gehen Sie bitte entsprechend vor. Der jeweils aktuelle Inhalt des Warenkorbs, die Einzelpreise und der Gesamtpreis sowie die Versandkosten werden durch einen Klick auf den Button „Zum Warenkorb“ angezeigt. Anschließend klicken Sie bitte auf den Button „Zur Kasse gehen“.

3. Auf bp-online.com haben Sie die Möglichkeit als Gast einzukaufen oder sich als Kunde mit Kundenkonto zu registrieren. Dazu benötigen wir Angaben zu Ihrer Person sowie zu Ihrer Liefer- und Rechnungsadresse.Um die Bestellung fortzusetzen müssen Sie unseren AGB und einer Bonitätsprüfung zustimmen, sowie unseren Datenschutzbestimmungen. Geben Sie anschließend noch die von Ihnen gewünschte Zahlungsart an (siehe dazu unten Ziffer 6.3).

4. Bis zum Abschluss des Bestellvorgangs können Sie jederzeit durch Klick auf die Buttons „zurück“ und „weiter“ innerhalb des Bestellvorgangs vor- und zurückgehen und Ihre Eingaben sowie den Inhalt des Warenkorbs überprüfen und gegebenenfalls korrigieren.

5. Vor Abschluss des Bestellvorgangs werden Ihnen sämtliche Ihrer Angaben noch einmal als Übersicht angezeigt:

  • Name, Lieferadresse, Rechnungsadresse, Zahlungsart und Versandart
  • Wesentliche Merkmale der Ware
  • Anzahl der bestellten Ware sowie Einzelpreis und Gesamtpreis
  • Versandkosten

    Sie haben weiterhin die Möglichkeit, Ihre Angaben sowie die Auswahl zu ändern.

6. Darunter befindet sich ein Button „Jetzt kaufen“. Mit der Betätigung dieses Buttons erklären Sie verbindlich, die bestellte Ware zu dem angegebenen Gesamtpreis erwerben zu wollen, und geben damit ein bindendes Angebot ab.

7. Nach Abgabe der Bestellung erhalten Sie eine Bestellbestätigung per E-Mail an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse. In der Bestellbestätigung sind die Daten der Bestellung, die Widerrufsbelehrung sowie diese AGB enthalten. Durch die Bestellbestätigung kommt kein Kaufvertrag zustande. Sie dokumentiert lediglich, dass die Bestellung bei BP eingegangen ist.

8. Wir können Ihre Bestellung (Ihr Vertragsangebot) durch Versand einer Auftragsbestätigung per E-Mail oder durch Versand der Ware innerhalb von zwei Tagen annehmen.

9. Für den Vertragsschluss steht nur die deutsche Sprache zur Verfügung.

10. Der Vertragstext wird von BP nach Vertragsschluss nicht gespeichert und ist für Sie nach Vertragsschluss nicht mehr abrufbar. Die Daten Ihrer Bestellung sowie die AGB finden Sie auch in der Bestellbestätigung per E-Mail (siehe Ziffer 2.7 oben), die Sie speichern und ausdrucken können.


15 VERFÜGBARKEIT UND LIEFERUNG

1. Ist ein bestellter Artikel nicht mehr verfügbar, werden wir Ihr Angebot nicht annehmen. Haben wir die Annahme bereits erklärt, behalten wir uns vor, vom Vertrag zurückzutreten. In beiden Fällen werden wir Sie unverzüglich per E-Mail informieren und von Ihnen bereits geleistete Zahlungen unverzüglich zurückerstatten.

2. Die Bestellungen, die unter www.bp-online.com/de getätigt werden, werden innerhalb Deutschlands an die von Ihnen angegebene Adresse geliefert.

3. Die Lieferfristen sind je Artikel direkt im Webshop angegeben.

4. BP nimmt keine Reservierung von Waren bis zum Zahlungseingang vor.


16 KOSTEN DER RÜCKSENDUNG

Es gelten die vereinbarten Retourenbedingungen. Für Ihre Fragen stehen wir gerne zur Verfügung.

Aktualisiert am 19.12.2019